Die seit Januar 2007 gültige DGUV Regel 112 – 191 erlaubt das Tragen von orthopädischen einlagen in Arbeitsssicherheitsschuhen nur dann, wenn diese zertifiziert und vom jeweiligen Hersteller für eine Einlagenversorgung freigegeben wurden.
Damit soll die Gefahr, dass der Schuh durch die Verwendung von orthopädischen Einlagen nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht, schon im Vorfeld entgegengewirkt werden. Dadurch kann sowohl die Passform als auch Sicherheitsrelevante Gesichtspunkte, wie der Erhalt der antistatischen Wirkung, gewährleistet werden.
Die Kosten für die speziellen Einlagen übernehmen, je nach Beschäftigungsverhältnis und -dauer die deutsche Rentenversicherung oder das Arbeitsamt.
Weiter Infos und die benötigten Anträge finden Sie unter folgendem Link
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/Rheinland/_RHL_Paket_Leistungen_zur_Teilhabe_schuhe.html